Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat heute die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL) im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Sachwertrichtlinie ersetzt die entsprechenden Ausführungen in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR), die in anderen Teilen weiterhin in Kraft bleibt.
Download: Sachwertrichtlinie