Nach der Sachwertrichtlinie ist heute die Vergleichswertrichtlinie durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, die offiziell als "Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts" bezeichnet wird.
Damit sind für zwei der normierten Verfahren die Teile der WertR überarbeitet. Im Laufe des Jahres 2014 wird mit einem Entwurf der Ertragswertrichtlinie gerechnet.
Download: Vergleichswertrichtlinie