Nach den Sachwert- und Vergleichswertrichtlinien wurde jetzt durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auch die Ertragswertrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit liegen jetzt für alle drei Standardverfahren Richtlinien vor.
Sie wurden für die Gutachtenausschüsse erarbeitet; sie sind jedoch nur bindend, wenn sie in Landesrecht übernommen werden.
Download: Ertragswertrichtlinie