Bewertungen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch
2013 ist das Investmentgesetz (InvG) durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgelöst worden.
Im KAGB ist geregelt, in welchem Umfang die Wertermittlung von Immobiliendurchzuführen sind, die von Gesellschaften für Anleger verwaltet werden.
Wir sind seit Jahren mit der Bewertung von Investmentimmobilien beauftragt. Eine Auswahl unserer Kunden haben wir unter Referenzen zusammengestellt.