Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswertes in § 194 BauGB wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Aus der Definition ist ersichtlich, dass der Begriff „Verkehrswert" ein Synonym für „Marktwert" ist.
Verkehrswertgutachten können verschiedenen Zwecken dienen:
- Plausibilisierung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen
- Anteilsbewertung von Immobilieninvestments
- Bewertungen im Zusammenhang mit Enteignungen
- Wertermittlung bei Erbschaftsauseinandersetzungen
- Bewertung von Schenkungen
- Überprüfung der Angemessenheit der Erbschaftssteuer
Der Verkehrswert kann über verschiedene Verfahren berechnet werden, deren Anwendung sich an der Marktüblichkeit zu orientieren hat.