Verordnungen

Verordnungen werden nicht direkt vom Gesetzgeber sondern von der im jeweiligen Gesetz bevollmächtigten Exekutive erlassen. 

 

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

In der Arbeitsstättenverordnung ist unter anderem geregelt wie groß Arbeitsräume mindestens sein müssen und über welche Belichtungsverhältnisse diese Räume verfügen müssen.

 

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Für die Be-  und Umrechnung von Bodenwerten werden Kennzahlen - Grundflächenzahl (GRZ) und Geschoßflächenzahl (GFZ) - genutzt die in der Baunutzungsverordnung definiert sind.

 

Beleihungswertermittlungverordnung (BelWertV)

Im Gegensatz zur Immobilienwertermittlungsverordnung, in der die Ermittlung von Marktwert geregelt ist, ist die Beleihungswertermittlung Verordnung die Grundlage für die Bewertung von Beleihungswerten. Diese Werte werden im Rahmen von Finanzierungen benötigt.

 

Energieeinsparverordnung (ENEV)

Die Energiesparverordnung ist ursprünglich 2002 in Kraft getreten. In den Jahren 2007 und 2009 wurde sie verschärft. Da die für 2012 geplante Novelle verschoben worden ist, ist mit einer weiteren Verschärfung der Anforderungen für die Zukunft zu rechnen.

 

Für die Wertermittlung ist zu beachten, dass der energetische Zustand der Gebäuden für die meisten Käufer/Investoren nicht die höchste Priorität hat. Andere Objektmerkmale domieren - aktuell - noch und sind daher auch für die Wertfindung primär ausschlaggebend. Es wird allgemein damit gerechnet, dass die energetische Zustand in Zukunft an Bedeutung zunehmen wird.

  

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Die maßgebliche Verordnung zur Marktwertermittlung von Immobilien  ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (immoWertV).  in ihr sind die Grundzüge des Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahrens geregelt.

 

Auch wenn die ImmoWertV de jure nur für die Gutachterausschüsse maßgeblich ist, wird sie von den Deutschland tätigen Sachverständigen allgemein beachtet.

 

Landesbauordnungen

In den Landesbauordnungen ist beispielsweise geregelt, ab wann ein Geschoss als Vollgeschoss gilt.

 

Wie der Begriff deutlich macht, unterscheiden sich diese Regelungen im Detail in Deutschland je nach Bundesland.

 

Wertermittlungsverordnung (WertV)

Die Wertermittlungsverordnung (WertV) galt von 1976 bis 2010. Sie ist durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ersetzt worden.

 

Wohnflächenverordnung (WohnflV)

Es gibt in Deutschland verschiedene Vorschriften, nach denen die Größe von Wohnungen berechnet werden kann.  Die Wohnflächenverordnung gilt für die Berechnung der Wohnfläche von öffentlich geförderten Wohnbauvorhaben.

 

Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)

In der zweiten Berechnungsverordnung sind allgemeine Ansätze für die Höhe der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten zu finden. Diese Ansätze gelten eigentlich nur für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.

 

 

Da die – im Dreijahreszeitraum aktualisierten Ansätze – als marktüblich eingeschätzt werden, werden diese Ansätze häufig in der Immobilienbewertung verwendet.

 

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