Rendite- und Zinsbegriffe
Rohertragsrendite | Reinertragsrendite
Rohertragsverzinsung
Der Jahresrohertrag im Sinne des § 18 ImmoWertV ist der Ertrag, der sich aus den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren Erträgen ergibt. Daraus folgt, dass der Jahresrohertrag der Marktmiete bei einer Vollvermietungsannahme entspricht.
Die Rohertragsverzinssung entspricht der Bruttorendite, da diese ebenfalls eine Vollvermietung zur Marktmiete unterstellt.
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Reinertragsverzinsung
Der Jahresreinertrag im Sinne der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ergibt sich aus dem Jahresrohertrag nach § 18 ImmoWertV abzüglich der Bewirtschaftungskosten gemäß § 19 ImmoWertV. Dort sind als Bewirtschaftungskosten die Verwaltungskosten, die Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis und die Betriebskosten zu Lasten des Eigentümers genannt.
Die Reinertragsverzinssung wird häufig in Wertgutachten ausgewiesen und dort als Nettoanfangsrendite bezeichnet. Dies entspricht jedoch nicht der Nettoanfangsrendite im Sinne der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (gif), da in dieser Berechnung das kalkulatorische Mietausfallwagnis nicht berücksichtigt wird.
Des Weiteren entspricht die Reinertragsverzinsung in der Regel auch deshalb nicht der Nettoanfangsrendite, da die Basis "Rohertrag" als Grundlage für den "Reinertrag" eine Vollvermietung zur Marktmiete unterstellt und die Reinertragsverzinsung folglich eher einer Nettorendite als der Nettoanfangsrendite entspricht.
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